Zur emotionalen Belastung kommt die zusätzliche organisatorische Führung des Alltags und die Abwicklung behördlicher Angelegenheiten. Auch hier kann ich Ihnen mit Erfahrung und Tipps zur Seite stehen.
Zusätzliche Leistungen für Angehörige und Senioren
Für Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1), die zu Hause leben, stehen monatlich 125 Euro durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.
Besteht ein Anspruch auf Entlastungsleistungen, so können Sie die Kosten meiner Leistung bei der zuständigen Pflegekasse geltend machen.
Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen stellen die Kassen weitere Leistungen zur Verfügung.
Ich verfüge über die unbefristete Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 12 ANFöVO und § 45a Absatz 1 des SGB XI.
Wenn die pflegenden Verwandten oder Freunde eine Auszeit benötigen und den Zeitraum für sich selbst nutzen wollen, brauchen sie dafür eine Ersatz-Pflegeperson. Dafür stellen die Pflegekassen der versicherten Person, im Wirkungsbereich der Pflegeversicherung die so bezeichnete Verhinderungspflege für max. 28 Tage im Kalenderjahr zur Verfügung. Es kann eine Aufrechnung mit den evtl. noch nicht in Anspruch genommenen Sachleistungen bzw. dem Pflegegeld erfolgen.